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Jugendschutz

Der Einlass in Discotheken ist nach dem Jugendschutzgesetz erst für Jugendliche ab 16 Jahren gestattet.

16- und 17-jährige Jugendliche dürfen im Normalfall bis 24 Uhr bei uns bleiben, ab 18 Jahren fällt diese zeitliche Begrenzung weg.

Wir ändern unsere seit langem bestehenden Einlasskriterien nicht, möglicherweise kontrollieren wir aber Euren Personalausweis.

EURE MEINUNG

 

Um Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, raten wir Euch, das untenstehende Formular für die Erziehungsbeauftragung von Euren Eltern ausfüllen zu lassen, ist aber für einen Besuch bei uns nicht unbedingt notwendig.

Und das steckt dahinter:

Für 16- und 17-jährige Jugendliche, die auch nach 24 Uhr bei uns bleiben möchten, gibt es nach dem Jugendschutzgesetz die Möglichkeit, den Erziehungsauftrag für die Zeit des Discobesuchs von den Eltern auf eine anwesende, volljährige Person zu übertragen.

Somit ist der Aufenthalt für 16 und 17 Jährige auch nach 24 Uhr erlaubt.

Am einfachsten ist dies mit dem Formular, das wir hier zum Download bereithalten.

Download Formular Erziehungsbeauftragung

Das vollständig ausgefüllte Formular könnt Ihr zusammen mit der 18-jährigen Begleitperson bei uns am Eingang vorzeigen. Damit wir die Angaben auf dem Formular überprüfen können, bringt sowohl Euren als auch den Personalausweis der Begleitperson mit.

 

© Copyright Discothek Utopia 2008