HOME
EVENTS BILDER
ANFAHRT WOCHENPROGRAMM
DRINKS

Jugendschutz

Einlass nur mit gültigem
Schülerausweis, Personalausweis oder Führerschein

(Ab März 2012 akzeptieren wir nur noch
Schülerausweise im Scheckkartenformat.)

EURE MEINUNG

 

Einlasskriterien

Freitag

  • Kein Einlass für Jugendliche unter 16 Jahren.

  • Nach 24 Uhr ist der Aufenthalt für Jugendliche unter 18 Jahren nur dann gestattet, wenn der Erziehungsauftrag an eine Begleitperson über 18 Jahre übertragen wurde (Formular verwenden). Begleitpersonen können den Erziehungsauftrag für max. 2 Jugendliche übernehmen.

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne Erziehungsbeauftragung geben den Ausweis am Eingang ab und holen diesen bis 24 Uhr wieder ab.

Samstag

  • Kein Einlass für Jugendliche unter 18 Jahren (auch nicht mit Erziehungsbeauftragung).


Erziehungsbeauftragung (nur freitags)

Der Einlass in Discotheken ist nach dem Jugendschutzgesetz erst für Jugendliche ab 16 Jahren gestattet.

16- und 17-jährige Jugendliche dürfen im Normalfall bis 24 Uhr bei uns bleiben,
ab 18 Jahren fällt diese zeitliche Begrenzung weg.

Wer länger bleiben möchte:

Um Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, raten wir Euch, das untenstehende Formular für die Erziehungsbeauftragung von Euren Eltern ausfüllen zu lassen.

Und das steckt dahinter:

Für 16- und 17-jährige Jugendliche, die auch nach 24 Uhr bei uns bleiben möchten, gibt es nach dem Jugendschutzgesetz die Möglichkeit, den Erziehungsauftrag für die Zeit des Discobesuchs von den Eltern auf eine anwesende, volljährige Person zu übertragen.

Somit ist der Aufenthalt für 16 und 17-Jährige auch nach 24 Uhr erlaubt.

Am einfachsten ist dies mit dem Formular, das wir hier zum Download bereithalten.

Download Formular Erziehungsbeauftragung

Das vollständig ausgefüllte Formular könnt Ihr zusammen mit der 18-jährigen Begleitperson bei uns am Eingang vorzeigen. Damit wir die Angaben auf dem Formular überprüfen können, bringt sowohl Euren als auch den Personalausweis der Begleitperson mit.

 

© Copyright Discothek Utopia 2012